Verletzter Mountainbiker scheitert mit Klage gegen Waldbesitzer

Verletzter Mountainbiker scheitert mit Klage gegen Waldbesitzer

Mountainbiker blitzt ab

Mountainbiken ist in den Wäldern Österreichs grundsätzlich verboten. Es sei denn, der Waldbesitzer oder der Forststraßen-Erhalter erlaubt es. Wandern ist im Gegensatz dazu erlaubt.

Darum haftet auch der Waldbesitzer nicht, wenn sich Mountainbiker beim "illegalen sporteln" dabei verletzen. Dies musste nun auch ein Biker schmerzlich, sowohl beim Sturz als auch finanziell, feststellen.

Dieser war im Bezirk Vöcklabruck, Oberösterreich, auf einem Waldweg unterwegs. Nachdem er einen Wildzaun übersah und schwer zu Sturz kam, klagte er den Waldbesitzer auf gut 16.000 Euro, davon 7000 Euro Schmerzensgeld.

Seine Argumentation: er sei davon ausgegangen, dass er sich auf einer Forststraße befinde, auf der das Radfahren erlaubt ist, weil nirgends ein Fahrverbotsschild oder ein Schranken vorhanden war, so der Mountainbiker.

Sonstiger Weg im Wald

Der Rechtsanwalt des Waldbesitzers aus Linz argumentierte, dass jener Weg, den der Mountainbiker befuhr, offensichtlich keine Forststraße war, sondern ein "sonstiger Weg im Wald". Darum sei es auch nicht notwendig, eine Verkehrssicherungspflicht, also die bessere Absicherung des Wildzaunes, zu veranlassen.

Seiner Argumentation schloss sich nun auch das Berufungsgericht an: "Der Waldeigentümer und sonstige an der Waldbewirtschaftung mitwirkende Personen sind als Wegehalter nur dann zur Gefahrenabwehr verpflichtet, wenn es sich bei der fraglichen Verkehrsfläche um eine Forststraße handelt oder wenn der Waldeigentümer einen sonstigen Weg durch eine entsprechende Kennzeichnung der Benützung durch die Allgemeinheit ausdrücklich gewidmet hat."

Und weiter: "Der Nutzer eines derartigen Weges bewegt sich dort also wieder – so wie abseits von Wegen in freiem Waldgelände – auf eigene Gefahr", heißt es im Urteil weiter.

Biken im Wald ist teuer

Der Berufung wurde stattgegeben, eine ordentliche Revision beim Obersten Gerichtshof wurde nicht zugelassen. Der klagende Biker bleibt nun auf den Kosten des gesamten Verfahrens sitzen: 5.289.- Euro der ersten Instanz, 3.051.- Euro für die Berufung!

Biken im Wald kann auch ohne Sturz teuer werden. Wer auf einer "erkennbar gesperrte Forststraße" fährt, ist schon mal mit 730 Euro oder mit einer Freiheitsstrafe bis zu einer Woche zu bestrafen.

Das unbefugte Radfahren im Wald ist mit bis zu 150 Euro zu bestrafen, darüber hinaus müssen Biker auch mit einer zivilrechtlichen Klage des Waldeigentümers rechnen, und zwar auf Besitzstörung!


Quelle: Oberösterreichische Nachrichten

Foto: Pixabay


 

 

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