Jagdscheinfälscher in 50 Fällen wegen Jagdwilderei verurteilt

Jagdscheinfälscher in 50 Fällen wegen Jagdwilderei verurteilt

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Ein 54-Jähriger Deutscher musste sich nun vor dem Amtsgericht verantworten. Ihm wurde Jagdwilderei in 50 Fällen vorgeworfen, außerem hatte er sich selbst einen Jagdschein ausgestellt.

Wilderei in 50 Fällen

In der vergangenen Woche musste sich ein 54-Jähriger Deutscher vor dem Amtsgericht in Augsburg, Bayern, verantworten. Ihm wurde Jagdwilderei in 50 Fällen vorgeworfen, außerem hatte er sich selbst einen Jagdschein ausgestellt.

Da er auch keinen Führerschein hatte, war er zu allem Übel noch ohne gültige Fahrerlaubnis mit seinem Geländewagen unterwegs. Mit all dem hat er wohl seinen Lebensbock abgeschossen...

Zwischen Mai 2015 und November 2017 sind 50 Fälle bekannt, in denen der Angeklagte Rehböcke, -geißen und -kitze sowie ein Wildschwein erlegte. Das wisse man deshalb so genau, berichtete der zuständige Polizeibeamter, da der Angeklagte einen festen Pirschbezirk hatte und Abschusslisten führen musste. Wild gehört dem Forstamt, der Jäger muss es entweder dort abgeben oder es kaufen.

Jagd war seine Passion

Der 54-Jährige besaß einst einen "echten" Jagdschein, wurde aber im Oktober 2013 zum wiederholten Mal wegen Trunkenheit am Steuer verurteilt. Den Führerschein nahm man ihm damals ab.

Zwei Monate später wurde ihm die waffenrechtliche Erlaubnis entzogen. Seinen Jagdschein gab er im Jänner 2014 freiwillig retour, bevor die Behördetätig werden konnte.  Diesen hätte er wohl ebenso verloren. 

Zweienhalb Jahre als Wilderer unterwegs

Wilderei in 50 Fällen, dann klickten mitten im Wald die Handschellen. Denn 2017 kam dem zuständigen Forstamtsleiter ein Gerücht zu Ohren: Der 54-Jährige habe eigentlich gar keinen Jagdschein. Dieser informierte die Polizei und teilte den Beamten mit, wo sie den Verdächtigen finden könnten. Da dieser an einem Sammelansitz teil nahm, klickten eben dort die Handschellen.

Sein Verteidiger räumte den Angeklagten alle Vorwürfe bis auf einen ein: Gestohlen, berichtete er, habe er die Jagdschein-Formulare - in seinem Tresor fanden sich gleich mehrere - nicht.

Sein Mandant habe diese im Internet direkt bei der Druckerei, die derartige Scheine eigentlich nur an Kommunen und Behörden verkaufe, bestellt...

Bewährungs- und Geldstrafe

Der zuständige Richter folgte weitgehend dem Vorschlag des Staatsanwalts und verurteilte den 54-Jährigen zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und acht Monaten.

Arbeitsdienste muss der Rentner, dem sein vollumfängliches Geständnis zugute kam, nicht ableisten, jedoch in Raten 2500 Euro an den Bunten Kreis zahlen.


Quelle: Stadtzeitdung.de

Foto: Pixabay


 

 

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