OLG-Urteil: Stalleinbrüche sind Hausfriedensbruch

OLG-Urteil: Stalleinbrüche sind Hausfriedensbruch

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In einem aktuellen Urteil hat das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart die Bestrafung von selbsternannten Tierrechtlern wegen Hausfriedensbruchs bekräftigt!

Stalleinbrüche sind Hausfriedensbruch

In einem jetzigen Urteil hat das Oberlandesgericht Stuttgart die Urteile von selbsternannten Tierrechtlern wegen Hausfriedensbruchs (§ 123 StGB) bekräftigt! Diese aktuelle Entscheidung beendet nun den Rechtsstreit zwischen einem Geflügelhalter und zwei Tierrechtlern, bestätigt der Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft.

Die beiden Täter seien in eine Putenhaltung eingedrungen, um Filmmaterial für „eine Kampagne und zur Weitergabe an Journalisten“ zu beschaffen, berichtet topagrar. Sie wurden dabei allerdings vom Landwirt auf frischer Tat gestellt, der die Beiden der Polizei übergab und Strafanzeige stellte.

OLG Stuttgart lehnte ab

Die beiden Tierrechtler sind sowohl vom Amtsgericht Schwäbisch Hall, als auch vom Landgericht in Heilbronn wegen Hausfriedensbruch verurteilt worden, bestätigt der Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft. Einer der Täter strebte allerdings eine Revision gegen das Urteil an, diese wurde aber vom OLG Stuttgart abgelehnt. Die Verurteilung ist somit rechtskräftig.

Das Oberlandesgericht hat entschieden, dass das Landgericht Heilbronn keinen Rechtsfehler begangen habe. Damit gebe es eine „höchstrichterliche Absage“ gegen die Versuche der Täter, ihre Handlungen mit „tierschutzpolitischen Zielen“ zu begründen.

Friedrich-Otto Ripke, Präsident des Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft, dazu:"Wir freuen uns sehr über diese klare Entscheidung, die eindeutig festhält: Tierrechtler dürfen sich nicht über geltendes Recht hinwegsetzen.“

 


Quelle: topagrar / Urteil: Aktenzeichen: 2 Rv 25 Ss 145/18

Foto: Pixabay


 

 

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