Erste Ausnahmegenehmigung - Wölfe dürfen vergrämt werden

Erste Ausnahmegenehmigung - Wölfe dürfen vergrämt werden

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Wölfe dürfen nun vergrämt werden! Gummigeschoße, Schreckschussmunition, Signalpatronen, Licht oder Lärm sind erlaubt, wenn sich Tiere zu nahe an Häuser wagen.

Mühlviertler Gemeinde Liebenau

In Oberösterreich dürfen Wölfe nun "aktive" vertrieben werden,  erste Ausnahmegenehmigung wurde im Mühlviertel erteilt.

Hier erlaubt die Mühlviertler Gemeinde Liebenau (Bezirk Freistadt) Vergrämungsmaßnahmen. Nähert sich ein Tier auf rund 200 Meter einem bewohnten Gebäude, dürfen Grundstückseigentümer und Jäger Gummigeschoße, Schreckschussmunition, Signalpatronen, Licht oder Lärm einsetzen, um dieses zu vertreiben, teilte Max Hiegelsberger, Agrarlandesrat,mit.

Ausnahmebewilligung bis 31. Dezember 2019

Dies sei die erste Ausnahmebewilligung, die erteilt worden sei, so Hiegelsberger. Sie gilt bis 31. Dezember 2019 und jede Maßnahme müsse genauestens protokolliert werden.

Das Vorgehen ist Teil eines vereinbarten Zwei-Stufen-Plans. Die erste Stufe sieht Vergrämungsmaßnahmen vor, die zweite auch den Abschuss von Wölfen, die sich selbst durch diese Maßnahmen und Ähnliches nicht von bewohnten Häusern fernhalten lassen. 


Quelle: Kleine Zeitung

Foto: Pixabay


 

 

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