Brandenburg: Jäger will aus Notwehr Wolf geschossen haben

Brandenburg: Jäger will aus Notwehr Wolf geschossen haben

Offenbar wollte der Mann seinen Jagdhund beschützen: Ein Jäger hat während einer Treibjagd bei Jännersdorf einen Wolf aus Notwehr erlegt. Gegen den Mann ermitteln nun Kripo und Staatsanwaltschaft.


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Offenbar wollte der Mann seinen Jagdhund beschützen: Ein Jäger hat während einer Treibjagd bei Jännersdorf einen Wolf aus Notwehr erlegt. Gegen den Mann ermitteln nun Kripo und Staatsanwaltschaft.

Auswertung des aktuellen Monitorings

Ein Jäger sah sich am Samstag bei einer Treibjagd im Raum Jännersdorf (Amt Meyenburg) nach eigenen Angaben genötigt, einen Wolf aus Notwehr zu erlegen, weil er seinen Jagdhund in Gefahr sah.

Nachdem die Polizei den Vorfall am Sonntag gemeldet hatte, bestätigte der zuständige Landeswolfsbeauftragte zunächst lediglich, dass das tote Tier von einem Kollegen abgeholt worden sei.

Jäger kommt nicht aus der Region

Die Angelegenheit ist nun ein Fall für die Kriminalpolizei und die Staatsanwaltschaft. Laut Polizeiangaben hatte sich am Samstag gegen 17 Uhr eine Frau als Zeugin gemeldet, die das tote Tier gefunden hatte.

Sie konnten dort auch den Jäger ermitteln, der auf den Wolf geschossen hatte. Dieser sagte aus, aus Notwehr gehandelt zu haben, um seinen Jagdhund zu beschützen, erklärte auf Nachfrage Stefan Rannefeld von der Polizeidirektion Nord in Neuruppin.

Laut Polizeiangaben handelt es sich bei dem Schützen aber nicht um einen Jäger aus der Region.

Verfahren noch nicht bei der Staatsanwaltschaft

Die zuständige Polizei hatte daraufhin den Wolfsbeauftragten informiert, der sich um den Abtransport des toten Tieres gekümmert hat. Die Kripo ermittelt nun wegen des Verstoßes gegen das Bundesnaturschutzgesetz.

Wenn die Kripo ihre Arbeit abgeschlossen hat, wird die Staatsanwaltschaft eingeschaltet. Dies ist bislang noch nicht der Fall, wie der zuständige Oberstaatsanwalt Detlef Hommes erklärte.

„Das Verfahren haben wir noch nicht“, sagte er. Ein solches Verfahren wäre sicher kein Präzedenzfall, denn in Brandenburg gab es bereits Wolfstötungen, jedoch musste bislang immer gegen unbekannt ermittelt werden. Im vorliegenden Fall wird dies anders sein.

Wölfe sind seit langem bei Jännersdorf unterwegs

Der alte Truppenübungsplatz bei Jännersdorf und das umliegende Gebiet sind aber auch schon lange im Fokus der Wolfsdebatte.

Schon vor elf Jahren hatte der Poreper Schäfer Hartwig Stockfisch, der seine Herde in der Jännersdorfer Heide hält, hier die ersten von einem Wolf gerissenen Schafe in der Prignitz zu beklagen.

Als streng geschützte Art besteht für den Wolf ein absolutes Tötungsverbot. Es gibt jedoch die vage Möglichkeit für Ausnahmeregelungen bei Gesundheitsgefährdung und zur Abwehr von wesentlichen Gefahren. 

Ob der Schutz des eigenen Jagdhundes nun als "Ausnahmeregelung" gilt, wird wohl das Verfahren zeigen!


Foto: Pixabay

Quelle:  maz-online.de


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