Prozess um Rechtsbeugung: Staatsanwältin räumt Notverkäufe ein

Prozess um Rechtsbeugung: Staatsanwältin räumt Notverkäufe ein

Prozess um Rechtsbeugung: Staatsanwältin soll „bewusst und in schwerwiegender Weise“ die Rechte der Halter auf Widerspruch und gerichtliche Klärung ausgehebelt haben!

 


Prozess um Rechtsbeugung: Staatsanwältin soll „bewusst und in schwerwiegender Weise“ die Rechte der Halter auf Widerspruch und gerichtliche Klärung ausgehebelt haben!

Beschlagnahmte Tiere: Angeklagte räumt Notverkäufe ein Teilen

Im Prozess um Rechtsbeugung hat eine Kieler Staatsanwältin den Vorwurf zurückgewiesen, sie habe aus übersteigerter Tierliebe Tiere beschlagnahmt.

„Ich will illustrieren, dass ich nicht immer gleich losgerannt bin, Tiere zu beschlagnahmen, sondern dass ich immer abgewogen habe“, sagte die vom Dienst suspendierte Juristin letzten Mittwoch vor dem Kieler Landgericht.

Ihr sei die Abwägung der Verhältnismäßigkeit wichtig gewesen

Ihr sei die Abwägung der Verhältnismäßigkeit wichtig gewesen, betonte die promovierte Juristin. Es wurden Fälle erörtert, die allerdings nicht Gegenstand der Anklage sind und Sie habe sich auf die Expertise von Amtstierärzten verlassen.

Die Anklage wirft der 44-Jährigen zehn Fälle zwischen 2011 und 2014 vor, in denen sie beschlagnahmte Tiere veräußert haben soll, ohne deren Besitzern das Recht auf Widerspruch einzuräumen.

Bewusst und in schwerwiegender Weise Rechte ausgehebelt haben

Dabei soll die Staatsanwältin „bewusst und in schwerwiegender Weise“ die Rechte der Halter auf Widerspruch und gerichtliche Klärung ausgehebelt haben.

Die Tierschutzdezernentin räumte ein, sie habe wegen der Vielzahl der Vorgänge auch mal beschlagnahmte Tiere „vergessen“.

Es sei häufiger vorgekommen, dass sie sich dann „blitzartig erinnerte“ und Notverkäufe vornahm.

Überlastung in ihrem Amt angeführt und dadurch bedingte Fehler eingeräumt

Zu Beginn des Prozesses hatte die Juristin eine Überlastung in ihrem Amt angeführt und dadurch bedingte Fehler eingeräumt, den Vorwurf der Rechtsbeugung aber zurückgewiesen.

Der Angeklagten drohen bei einer Verurteilung eine mehrjährige Haftstrafe und der Verlust des Beamtenstatus.

Der Prozess wird am 29. April fortgesetzt.


Foto: Pixabay
Quelle: focus.de


Advertising

 

Author’s Posts

Image

jagdwechsel.com ┋ Deine täglich aktuellen Jagd News aus Europa und der Welt hier auf unserer Website oder in einem unserer Social Media Kanälen!