Schweinepest: Tote Wildschweine ab sofort in Österreich meldepflichtig

Schweinepest: Tote Wildschweine ab sofort in Österreich meldepflichtig

Um ein Übergreifen der ASP auf Österreich zu verhindern, muss jedes tot aufgefundene Wildschwein den Veterinärbehörden gemeldet werden.


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Um ein Übergreifen der ASP auf Österreich zu verhindern, muss jedes tot aufgefundene Wildschwein den Veterinärbehörden gemeldet werden.

Schweinepest - ASP

Um ein Übergreifen der Afrikanischen Schweinepest (ASP) auf Österreich zu verhindern, muss ab nun jedes in der Natur tot aufgefundene Stück Schwarzwild den Veterinärbehörden gemeldet werden.

Die neue Revisions- und Frühwarnverordnung gilt ab Sonntag dem 15.12.2019 im gesamten Bundesgebiet, berichteten "Jagd Österreich" in einer Aussendung.

Laut „Jagd Österreich“ ist jedes verendet aufgefundene Stück von Jägern und anderen Naturnutzern sofort zu melden. Es wird auch empfohlen, den Behörden Bescheid zu geben, wenn ein krank erscheinendes Wildschwein gesichtet wird.

Keinen Impfstoff gegen Seuche

„Die Afrikanische Schweinepest ist eine Tierseuche, gegen die es keinen Impfstoff gibt, sagte „Jagd Österreich“-Präsident und Wiener Landesjägermeister Norbert Walter.

Mit der Revisions- und Frühwarnverordnung werden nun schärfere Maßnahmen ergriffen, um ein Überschwappen der Tierseuche aus betroffenen Ländern nach Österreich zu vermeiden.

Allen gemeldeten Tieren werden Proben entnommen und an die Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) übermittelt.

Weitere Informationen im aktuellen Auszug aus dem Bundesgesetzblatt!


Foto: Pixabay
Quelle: Jagd Österreich


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